Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Fragen darf ich unter Berücksichtigung des von Ihnen erheblich verminderten Einsatzes wie folgt beantworten:
Ich halte die Kündigung für unwirksam. Zum einen ist es Ihr gutes Recht, den Verdacht einer Straftat zur Anzeige zu bringen. Eine erhebliche Vertragsverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen könnte, ist hier nicht erkennbar.
Zum anderen ist in der Tat der Zeitablauf zu lange her. Die Kündigung steht in keinem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ihnen vorgeworfenen Pflichtverletzung.
Ich sehe daher für den Vermieter keine Aussicht, die Kündigung erfolgreich durchzusetzen.
Weshalb Ihre Strafanzeige keinen Erfolg hatte, lässt sich ohne Aktenkenntnis aber natürlich nicht beantworten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt