Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Zwar kann Rattenbefall eine fristlose Kündigung rechtfertigen, allerdings nur, wenn der Mieter die Rattenbekämpfung ermöglicht.
In Ihrem Fall hat der Mieter die Rattenbekämpfung deutlich behindert, wenn nicht sogar verhindert. Deswegen ist eine fristlose Kündigung nicht möglich, da auch eine Unterstützung der Bekämpfung durch z.B. Öffnung des Dachbodens durchaus zumutbar war.
Wenn der Mieter aber wild entschlossen ist, die fristlose Kündigung durchzusetzen, wäre es eine Überlegung wert, einen Vergleich mit dem Mieter zu schließen, um das Mietverhältnis zu einem friedlichen Ende zu bringen.
In jedem Fall sollten Sie ihn wegen einer Zugangserlaubnis zum Haus und zum Dachboden anfragen, um erneut deutlich zu machen, dass es Ihnen mit der Rattenbekämpfung ernst ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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