Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Leider ist es ohne Räumungsklage (es gelten insoweit grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen wie im Mietrecht) nicht möglich, Ihr Anliegen dementsprechend zu verfolgen. Sie müssen sich daher ein gerichtliches Räumungsurteil verschaffen, wenn nicht freiwillig geräumt wird, wobei dieses dann auch bei Nichtbefolgung durch die Pächter mittels des Gerichtsvollziehers vollstreckt werden kann.
Sie können sich gerne an meine Kanzlei in Stuttgart wenden, falls Sie meine anwaltliche Mithilfe dabei benötigen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.