Fristen zu Schriftsätzen nach gescheitertem Gütetermin
| 19.10.2012 14:22
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich zitiere:
Am Abschluss der Sitzung -in Abwesenheit der Parteien- beschlossen und verkündet:
Kammertermin am....
Der Beklagten wird aufgegeben, binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen im Einzelnen und vorsorglich unter Beweisantritt Stellung zu nehmen........
Dem Kläger wird aufgegeben, binnen einer weiteren Ausschlussfrist von vier Wochen abschliessend und unter vorsorglichem Beweisantritt auf den zu erwartenden Schriftsatz der Beklagten zu erwidern...........
Frage:
Beginnt meine Frist als Kläger jetzt zu laufen oder erst nach Erhalt des zu erwartenden Schriftsatzes der Beklagten ?
Bewertung des Fragestellers
21.10.2012 | 12:07
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