Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Problem ist, dass Fremdgeld entsprechend deklariert sein muss oder dass aus der Überweisung hervorgeht, dass es nicht für Ihren Mann oder Sie, sondern für einen Dritten bestimmt ist.
Gerne sehe ich mir den/die Kontoauszüge an, die Sie mir gerne (als PDF) an meine Mailadresse (finden Sie im Profil) senden können. Das schaue ich mir dann gerne an und gebe Ihnen dann hier eine Rückantwort.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Grübenau-Rieken,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Zum weiteren Verständnis möchte ich die Situation ganauer erläutern.
Das gepfändete Konto gehört mir. Das Einkommen , dass zZ. auf mein Konto geht, gehört meinem Mann. Ich habe die nötigen monatlichen Überweisensungen getätigt.
So erwarten wir eine Auskehrung des Geldes meines Mannes von meinem Konto bzw vom Gläubiger nach ZPO.
Mit freundlichen Grüßen
die Hilfesuchende
Sehr geehrte Fragestellerin,
besten Dank für die Klarstellung. Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Ihr Mann hat die Möglichkeit, seine Rente von dem Energieversorger heraus zu verlangen. Dazu muss er aber den Betrag nachweisen (mittels Rentenbescheid). Aus der Überweisung auf Ihr Konto von der Rentenversicherung (deswegen bat ich ja um einen Kontoauszug) müsste ja stehen, dass es sich um die Rente Ihres Mannes, also um sein Recht handelt.
Reagiert die Gegenseite nicht, kann gegen die Pfändung des auf Ihr Konto eingegangenen Geldes die so genannte Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO
erhoben werden.
Ein Anschreiben an den Energieversorger kann wie folgt aussehen:
Grußformel
Sie haben von dem Konto meiner Frau einen Betrag gepfändet. Hierbei handelt es sich auch um meine Rente, die dort eingeht. Da ich nicht Schuldner bin fordere ich Sie auf, mir das Geld umgehend spätestens bis zum XXXX (max 2 Wochen) auf mein Konto XY auszukehren.
Anderenfalls werde ich Klage erheben.
Schlussformel
Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt