Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die AOK kann Ihnen die Aufnahme nicht verweigern, wie sich aus § 9 Abs.1 Nr.
SGB V ergibt, da Sie ja vor dem Umzug nach Malta mehr als 12 Monate beschäftigt waren. Was das Formular angeht: Füllen Sie es doch einfach aus. Es dient der AOK lediglich als Prüfungsgrundlage dafür, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückkehr erfüllt sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 13.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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