Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wenn man arbeitslos ist, ist man krankenversichert. Jedoch ist dafür Voraussetzung, dass man überhaupt arbeitslos war. Dies ist aber nur der Fall, wenn man sich auch offiziell arbeitslos gemeldet hat. Die Krankenkasse kann und muss dafür einen Nachweis fordern. Rückwirkend kann man sich nicht arbeitslos melden.
Das Vorgehen der KV ist also rechtmäßig.
Mit der Angabe, dass Sie von Ihrem letzten Gehalt gelebt haben, möchte man möglicherweise prüfen, ob man den Beitrag verringern kann. Wahrheitswidrige Angaben darf man jedoch nicht machen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin