Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist der Verhalten der Bank nicht nachvollziehbar. Denn das Einfließen der Bankenbewertung würde die gebotene Objektivität verletzen und hätte - wie Sie erkannt haben - letztlich eine Knebelung des Kunden zur Folge. Dieses ist nicht rechtens.
Allerdings fällt es aus der Ferne und ohne Einsicht in alle Unterlagen naturgemäß schwer, hier eine abschließende Beurteilung verbindlich vornehmen zu können. Daher werden Sie kaum umhin kommen, einen Anwalt zu beauftragen, um die Prüfung dieser Unterlagen dann vorzunehmen und der Bank dann die unzulässige Knebelung nachzuweisen.
Ich kann Ihnen, bei Bedarf, gerne einen Kollegen in Ihrer Nähe nennen.
Sollkte die Bank sich trotzdem zu Unrecht sperren, würden sich dann nur zwei weitere Wege anbieten:
1.)
Sie klagen die fehlende Freigabe vor Gericht ein. Dieses Verfahren ist, je nach Streitwert, kostenintensiv und auch zeitaufwändig.
Der Vorteil würde lediglich in der kompletten Kostenübernahme des Unterlegenden liegen, hier also vermutlich der Bank. Gleichwohl werden Sie das Verfahren vorfinanzieren müssen.
2.)
Sie schalten den Ombudsmann für das Bankenwesen ein und versuchen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zur Beilegung der unterschiedlichen Meinungen einzuleiten.
Dieses Verfahren hätte den Vorteil, kostengünstig zu sein, bedarf aber der Unterwerfung beider Parteien. auch wird ein solches Verfahren in der Regel zeitnah entschieden, so dass die Verfahrensdauer nur ein Bruchteil eines gerichtlichen Verfahrenes betragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Diese Antwort ist vom 22.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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