Sehr geehrter Ratsuchender,
die von Ihnen angedachten Schritte werden Sie ohne die Zustimmung Ihrer Ehefrau nicht einleiten können.
Die von Ihnen angedachte Wohnungszuweisung kann erst ein einem Getrenntleben der Eheleute über das Familiengericht eingeleitet werden.
Hier sollten Sie unbedingt mit den Ärzten sprechen auch in Hinblick auf die Therapiegefährdung; dann könnte ggfs. über den Arzt eine stationäre Therapie veranlasst und mit Hilfe des Amtsgerichtes eingeleitet werden. Letztlich wird dieses dann auf eine Betreuung hinauslaufen.
Besprechen Sie bitte mit den Ärzten auch die Problematik der Autofahren, da Ihre Frau damit nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte gefährdet. Auch hier werden dann bei Uneinsichtigkeiten der Ehefrau weitergehende Maßnahmen erforderlich sein - derzeit würde ich Ihnen anraten, ggfs. die KfZ-Schlüssel in Verwahrung zu nhmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
10.06.2008 | 09:28
Würde ein Richter, dem eine gepflegte, intelligente Alkoholikerin gegenübersitzt eine Betreuung veranlassen? Ich denke eher nein.
Meine Frau ist gelernte Krankenschwester und kennt alle Ausweich- und Verdrängungsstrategien. Vor dem Test der Leberwerte (für eine ambulante Reha nötig) hört sie einfach auf zu trinken. Danch geht's weiter.
Wie groß oder akut muss die Eigen- oder Fremdgefährdung sein? Beim letzten epileptischen Abfall konnte sie nur medikamentös aus den Krampfanfällen geholt werden.
Den Kfz-Schlüssel wird sie freiwillig nicht herausgeben. Im Zweifelsfall würde sie wohl sehr cholerisch reagieren, zumal wir in einem kleinen Dorf wohnen, wo der ÖPN nur 3xtäglich fährt.
Rechtlich scheine ich ja nicht viele Möglichkeiten zu haben.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10.06.2008 | 10:07
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich glaube, da unterschätzen Sie etwas die zuständigen Richter, da das von Ihnen geschilderte Erscheinungsbild nicht selten vorkommt. Der Richter wird dieses also schon erkennen können, wobei eben auch die ärztliche Stellungnahme entscheidend sein wird.
Ergänzend könnten Sie auch ein Tagebuch führen, in dem Sie alle Vorfälle erfassen und so genau wie möglich beschreiben.
Sicher ist die Hürde hoch angesetzt, da ansonsten ja auch die Gefahr eines Missbrauches bestehen könnte. Nur, wenn die Anfälle derart stark sind, dass auch Medikamente benötigt worden sind, wird der Nachweis in ihrem Fall möglich sein.
JEDE Eigen- oder Fremdgefährung ist hinsichtlich der Fahrerlaubnis entscheidend, da eben ein Fahrzeug in diesem Fall wirklich zum tödlichen Werkzeug werden kann; gibt es kein Einsehen, müssten Sie dann ggfs. sogar die Polizei rufen, wenn Ihre Frau in diesem Zustand fährt. Nur, dann wäre vermutlich die Fahrerlaubnis nicht vor vorläufig entzogen.
Hier sollten Sie also Beweise, wie beschrieben sichern, mit dem Arzt sprechen und dann, wenn es überhaupt kein Einsehen gibt, neben der Benachrichtigung der Polizei einen Betreuungsantrag stellen, wobei dazu eben dann die Beweise notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle