Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 2 Aufgaben
(1) Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er ist einzelvertretungs- und einzelgeschäftsführungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist er zudem allein zuständig und allein verantwortlich für folgende Bereiche: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen. Der Geschäftsführer hat alle nach außen zu erfüllenden Pflichten nach vorheriger Mitteilung an die Gesellschafter zu erfüllen. Er haftet gleichermaßen hierfür.
---Was ist hiermit gemeint? Für was hafte ich? Heißt dies, dass ich auch privat für z.B. Steuerschulden haften müsste?
Sie haften für Pflichtverletzung im Amt als Geschäftsführer, d.h. Sie haften nicht per se für Steuerschulden der GmbH auch mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur dann, wenn Sie beispielsweise andere Gläubiger bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH vor dem Finanzamt bevorzugen. Zudem existiert auch die bedeutsame zur Stellung eines Insolvenzantrages im Falle der Überschuldung der GmbH. Falls Sie dies unterlassen oder verspätet tun, kann sich auch daraus eine persönliche Haftung herleiten.
Kurz gesagt, kann sich eine persönliche Haftung nur im Falle einer etwaigen begangenen Pflichtverletzung ergeben.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die im Betrieb befindlichen Mitarbeiter unter Prüfung der gesellschaftlichen Belange zu beurlauben.
---Was bedeutet dies genau?---
Dies bedeutet, dass Sie sehen müssen, wann betriebliche Belange einer Beurlaubung der Mitarbeiter entgegen stehen. Ich gebe Ihnen ein
Beispiel: Wenn Hochsaison sollten Sie selbstverständlich die Urlaubsgenehmigung restriktiv handhaben. Dagegen sollten Sie darauf hinwirken, dass bei geringen Gästezahlen beispielsweise im November die Mitarbeiter ihren Urlaub nehmen.
Insbesondere ist er zuständig für eine ordnungsgemäße Buch-/ und Kassenführung. Für sämtliche Personalentscheidungen ist der Geschäftsführer verantwortlich. Der Geschäftsführer ist weiterhin verpflichtet, in Abstimmung mit dem Steuerberater alle Belange des Finanzamtes ordnungsgemäß zu erfüllen.
---Was passiert wenn es zu nicht durch mich verschuldete Zwischenfälle kommt?---
Ich weiß zwar nicht, was Sie mit Zwischenfällen meinen; es ist aber so, wie oben dargestellt, dass Sie nur für verschuldete Pflichverletzungen nach außen bzw nach innen haften.
Die GmbH soll auf jeden Fall eine D & O Versicherung für Sie abschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt