Für die sogenannte erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Außensteuergesetz müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Hauke Hagena
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Wie ich oben schon geschrieben habe, habe ich sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsangehörigkeit
Entschuldigung, die Antwort war vielleicht etwas zu kurz geraten.
Sie sind in jedem Fall erweitert beschränkt steuerpflichtig, sofern Sie nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Staatsangehörigkeiten ändern daran nichts.
Ggf. überspielt aber das DBA Deutschland-USA § 2 AStG (Außensteuergesetz). Das lässt sich aber jeweils nur im konkreten Fall prüfen.