Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie dürfen durchaus unter dieser Bezeichnung agieren, eine Anmeldung ist hingegen nicht notwendig. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass das DPMA diese Bezeichnung nicht als schützenswert ansieht und die Anmeldung ablehnt.
Ja, auch als zwei Freiberufler können Sie unter der Bezeichnung tätig werden, allerdings müssen Sie die Bezeichnung GbR als Hinweis auf Ihre Rechtsform hinzufügen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.