Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass Ihr Freund ein Schreiben von der Polizei (und nicht von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht) erhalten hat, in dem ihm seine Beschuldigteneigenschaft in dem Ermittlungsverfahren mitgeteilt wurde und er ggf. vorgeladen wurde oder aber schriftlich Gelegenheit zur Äußerung in der Sache erhalten hat.
Ist dies der Fall und sind keine weiteren Maßnahmen angeordnet, kann Ihr Freund die Reise ruhigen Gewissens unternehmen.
Auch am Flughafen gibt es in dem Fall keine Probleme. Es bestehen keine Hinderungsgründe hinsichtlich der Reise.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen