Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Solange der Vertrag nicht gekündigt wurde und der Beitrag gezahlt wurde, hat Ihre Lebenspartnerin weiterhin Anspruch auf Zugang zu ihren hochgeladenen Fotos gegen den Betreiber. Wenn das Portal aber komplett abgeschaltet wurde, wird es natürlich schwierig, diesen Anspruch durchzusetzen. Ihre Lebenspartnerin hätte dann in erster Linie einen Anspruch auf Rückzahlung des für die zukünftige Nutzung gezahlten Betrages.
Ob daneben auch ein Anspruch auf Herausgabe der hochgeladenen Bilder besteht, hängt von den allgemeinen Vertragsbedingungen ab, die bei Registrierung bei dem Portal vereinbart wurden. In der Regel wird hierbei eine Haftung des Betreibers auf den Schaden beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer Backup-Sicherung seitens des Nutzers aufgetreten wäre. Ob eine solche Klausel auch dann wirksam ist, wenn wie bei einem Online-Fotoalbum eine der Hauptleistungspflichten die Speicherung und Sicherung der Fotos ist, ist allerdings aus rechtlicher Sicht fraglich.
Kurz gesagt: Sollten die Fotos noch auf den Servern des Betreibers liegen, sehe ich durchaus eine Chance, eine Herausgabe oder zumindest einen zeitlich begrenzten Zugang zwecks eigener Sicherung zu erreichen. Wenn sich das Portal ausdrücklich auch an deutsche Privatnutzer gerichtet hat, wäre hier auch deutsches Recht anwendbar und eine Klage an dem Wohnsitz Ihrer Lebenspartnerin denkbar - selbst wenn der Betreiber seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat. Insofern dürfte hier ein auf Internetrecht spezialisierter Anwalt bei Ihnen vor Ort die bessere Wahl sein als ein Kollege aus Dänemark.
Zuerst würde ich es aber mit einem höflichen Brief an Weider Media versuchen, in dem Ihre Lebenspartnerin eine angemessene Frist für den vertraglich vereinbarten Zugriff auf Ihre Fotos setzt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: http://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking