Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass die Kündigung aufgrund von "Eigenbedarf"gekündigt wurde (§ 573 BGB
), dieser aber tatsächlich, dies entnehme ich Ihren Ausführungen, nicht vorlag. Es ging demnach eher darum, Sie und Ihren Partner zu schikanieren.
Falls sich der Fall so verhält, könnte die Kündigung unberechtigt gewesen sein und Ihnen daher ein Schadensersatzanspruch zustehen; bspw. BGH, VIII ZR 231/07
.
Der BGH hat entschieden, dass der Mieter den fehlenden Selbstnutzungswillen des Vermieters darlegen und beweisen muss; BGH, VIII ZR 368/03
. Dieser Beweis kann, nach Ihrer Sachverhaltsschilderung, wohl gelingen.
Der Schadensersatz ergibt sich aus § 280 BGB
. Er kann Verdienstausfall, Maklerkosten, Umzugskosten und eventuell auch Mehrkosten für eine neue Wohnung umfassen.
Bitte beachten Sie, dass eine präzise Einschätzung des Falls nur mit Kenntnis des Mietvertrags, der Kündigung und des Rechtsstreits möglich ist.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Ich würde mich freuen, Sie im Rahmen einer Mandatierung weiter betreuen zu dürfen. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 10.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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