Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach § 140 KostO
bestimmen sich die Kosten der Notare nach diesem Gesetz (KostO). Nach § 141 KostO
gilt Für Notarkosten auch der erste Teil der Kostenordnung Mit Ausnahme der in § 143 aufgezählten Normen).
Nach § 2 Nr. 1 KostO
ist Kostenschuldner derjenige, der die Tätigkeit des Notars veranlasst. In Ihrem Fall also Sie. Da in Ihrem Fall wahrscheinlich auch die Erklärungen Ihres Mannes (Testament) beurkundet wurden, wir auch er gem.: § 2 Nr. 1 KostO
Kostenschuldner.
Nach § 5 KostO
haften mehrere Kostenschuldner gesamtschuldnerisch. Nach § 421 BGB
kann der Notar in diesem Fall von jedem (nach seiner Wahl) die Leistung fordern.
Die Forderung des Notars ist gem.: § 17 KostO
auch nicht verjährt. Der Anspruch des Notars verjährt nach dieser Vorschrift erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch ist in Ihrem Fall im Jahre 2005 entstanden. Die Verjährung tritt erst also im Jahre 2010 ein.
Ergebnis: Leider ist der Notar berechtigt seine Restforderung gegen Sie geltend zu machen.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion “Direktanfrage” in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T.Kakachia
-Rechtsanwalt-
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Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
Tel: 07621/5830303
Fax: 07621/5839304
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 07.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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