Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Folgende Alternativen bestehen aus meiner Sicht:
1. Ohne Verkauf der Anteile
a) A erhält sein Gehalt weiter und B erhält eine Gehaltszahlung die einer Lizenzzahlung für das entwickelte Produkt entspricht. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wird entsprechend dem Verhältnis der Gehaltszahlung aufgeteilt oder fällt alleine A zu. Dies müßte durch einen Gesellschafterbeschluss geregelt sein.
b) B erhält ein Gehalt auf Basis einer Lizenzzahlung für das Produkt, sowie eine Mindestverzinsung auf seine Einlage von EUR 12.500,- die als Jahresüberschuss an B ausgeschüttet wird. Die Höhe der Mindestausschüttung wäre anhand eines Zinssatzes auf die Einlage durch Gesellschafterbeschluss zu regeln. A erhält ein Gehalt, sowie den verbleibenden Überschuss.
2. Mit Verkauf der Anteile
a)Die GmbH schließt mit B einen Lizenzvertrag für die Nutzung des entwickelten Produktes. Die Laufzeit sollte zwischen fünf und zehn Jahren liegen. B verkauft seinen Gesellschafteranteil an A zu einem zu vereinbarenden Kaufpreises.
Damit wären klare Verhältnisse zwischen A und B geschaffen.
b) Die GmbH schließt einen Lizenzvertrag für die Nutzung des entwickelten Produktes. Die Laufzeit sollte zwischen fünf und zehn Jahren liegen.
A erhält ein Gehalt als alleiniger Geschäftsführer, B ist dann nur noch Gesellschafter, nicht mehr Geschäftsführer.
Der Jahresüberschuss wird entsprechend den Gesellschafteranteilen zwischen A und B aufgeteilt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einige Alternativen bzw. Anregungen geben und stehe bei einer Nachfrage weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Diese Antwort ist vom 11.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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