Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Falls die Flugreise beruflich veranlasst war, können Sie den aus eigener Tasche bezahlten erhöhten Flugpreis als Werbungskosten meines Erachtens absetzen. Sie sollten allerdings den Beleg über die Zuzahlung bei der Steuererklärung vorlegen können. Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen; bei den Flugkosten können die tatsächlich angefallenen Kosten als Werbungskosten angesetzt werden.
Bei privat angesammelten Bonusmeilen ist dies meines Erachtens auch möglich, da Sie im Umkehrschluss im Falle der Nutzung der beruflich erworbenen Bonusmeilen für private Reisen, grundsätzlich ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Sie sollten also den Wert der Bonusmeilen in einen entsprechenden Geldbetrag umrechnen bzw. ausrechnen wie viel Kosten für das Upgrade entfallen sind durch den Einsatz Ihrer Meilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen