Fitnessstudio außerordentliche Kündigung Krankheit
25.08.2015 17:09
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Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen bezüglich der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio Vertrages begründet durch Krankheit.
Begründet wird die außerordentliche Kündigung durch eines vom Orthopäden ausgestellten Attests, welches wie folgt lautet:
"Für den Patienten XY ist auf Grund einer Voroperation im Brustbereich und aktuell nach sportlicher Betätigung vermehrt auftretenden Schmerzen, Kraftsport aus medizinischer Sicht ab sofort und bis auf weiteres unzumutbar."
(Die Operation war durch einen Sportunfall vor etwa 5 Jahren begründet und hat seitdem zu keinerlei Beschwerden/Beeinträchtigungen geführt, weshalb ich den Studiobesitzer bei Abschluss des Vertrages auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt habe. Es handelt sich also somit um keine Vorerkrankung- die Schmerzen haben sich erst durch den Kraftsport entwickelt.)
Prinzipiell könnte ich das Attest ja nun mit einem von mir aufgesetzten Schreiben zur sofortigen außerordentlichen Kündigung an das Studio senden. Allerdings hat mich die Recherche im Internet bezüglich einer solchen Kündigung sehr vorsichtig gemacht.
Die Angabe der genauen Erkrankung/des Grundes habe ich auf Rat vieler Artikel vom Arzt in das Attest schreiben lassen. Allerdings scheint es ja letztlich auf die exakte Formulierung anzukommen.
Nun zweifel ich etwas daran, ob das mir vom Arzt ausgestellte Attest nicht doch etwas zu "schwammig" formuliert ist.
Desweiteren habe ich unabhängig von dieser Kündigung bereits vor einiger Zeit vergebens versucht den Vertrag durch meinen Umzug (über 100km!) aufzulösen- Kulanz ist hier ein Fremdwort und es wird auf Urteile verwiesen, die dem Studiobetreiber recht geben. Könnte diese Tatsache allein begründen, dass der Studiobesitzer die nun durch Krankheit bedingte außerordentliche Kündigung vor Gericht anzweifeln kann, da es nahe liegen könnte, dass ich mir das Attest nun nur als zweiten "Ausweg" habe ausstellen lassen?
Wie verhält es sich überhaupt in Hinsicht auf solche "gerechtfertigten Zweifel"? Kann grundsätzlich jedes Attest vom Studiobesitzer angezweifelt werden oder geht dies nur, wenn für ihn aus der Formulierung des Attests nicht klar ersichtlich ist, weshalb genau die Leistung vom Mitglied nicht mehr in Anspruch genommen werden kann?
Grundsätzlich würde ich also gerne wissen, ob ich das Attest vor Abgabe noch konkretisieren/umformulieren lassen sollte und ob ich selbst dann noch mit einem gerichtlichen Verfahren und der Untersuchung durch einen Sachverständigen etc. zu rechnen habe? (Die Kosten für ein solches Verfahren würden für mich ohne Rechtsschutzversicherung vermutlich die restlichen Beiträge in Höhe von circa 800€ übersteigen).
Zu welchem Vorgehen würden Sie mir in diesem Fall raten?
Eingrenzung vom Fragesteller
25.08.2015 | 18:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen bezüglich der außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio Vertrages begründet durch Krankheit. Begründet wird die außerordentliche Kündigung durch eines vom Orthopäden ausgestellten Attests, welches wie folgt lautet:
"Für den Patienten XY ist auf Grund einer Voroperation im Brustbereich und aktuell nach sportlicher Betätigung vermehrt auftretenden Schmerzen, Kraftsport aus medizinischer Sicht ab sofort und bis auf weiteres unzumutbar."
(Die Operation war durch einen Sportunfall vor etwa 5 Jahren begründet und hat seitdem zu keinerlei Beschwerden/Beeinträchtigungen geführt, weshalb ich den Studiobesitzer bei Abschluss des Vertrages auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt habe. Es handelt sich also somit um keine Vorerkrankung- die Schmerzen haben sich erst durch den Kraftsport entwickelt.)
1.) Ist das Attest Ihrer Meinung nach konkret genug formuliert, um eine Klage durch den Studiobesitzer auszuschließen?
2.) Begründet ein einige Wochen vorangegangener Versuch meinerseits, den Vertrag durch einen Wohnortwechsel vorzeitig zu beenden, dass der Studiobesitzer das Attest anzweifeln und es so zu einem gerichtlichen Verfahren und ggf. dem Nachweis über einen Sachverständigen kommen kann?
Ich bedanke mich im Voraus vielmals für Ihre Zeit und Hilfestellung!