Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung hat das Fitniess-Studio keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Attest. Der Krankheitsgrund ist dem Studio gegenüber nicht zu nennen. Für den Fall eines Prozesses müsste das Fitness-Studio die Beweiskraft des Ihnen ausgestellten Attestes "erschüttern", so dass Sie zu weiteren Auskünften verpflichtet wären um den außerordentlichen Kündigungsgrund nachzuweisen. Anhaltspunkte für eine Erschütterung des Beweiswertes des Attestes für Ihre Krankheit(en) liegen wohl nicht vor.
Vertraglich kann allerdings auch hiervon etwas Abweichendes vereinbart worden sein.
Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge haben Sie ab dem Zeitpunkt der ausgesprochenen Kündigung bzw. des Zeitpunkts des Zugangs bei dem Fitness-Studio.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen einer Erstberatung weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.
Mit freundlichem Gruß
Diese Antwort ist vom 09.01.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Alexander Sauer
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