Sehr geehrter Ratsuchender,
für Sie findet sich im BGB (das Fernabsatzgesetz gibt es längst nicht mehr):
Da Sie Ihre Leistungen sofort erbringen (durch das sofortige Herunterladen), gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge für Sie nicht, sofern das Entgelt 40 EUR nicht überschreitet.
Aber Achtung: Das gilt nur, wenn zwischen Bestellung und Downloadfreigabe keine zeitliche Differenz besteht. Erfolgt die Zahlung also bsp. per Überweisung oder Bankeinzug, nützt Ihnen die obige Regelung nichts. Sie greift aber, wenn Sie die Zahlung z.B. über T-Pay, PayPal oder ähnliches online abwickeln oder die Zahlung per Kreditkarte über einen Dienstleister wie z. B. Moneybookers und ähnliche erfolgt, bei denen die Kreditkartentransaktion und deren Bestätigung nach Abschicken der Bestellung binnen Minuten erfolgt und dann sofort die Downloadfreigabe erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt