Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach meiner Einschätzung ist die Anreise allein Sache des Feriengastes und fällt in seinen Risikobereich.
Die Anreise ist eine eigene Angelegenheit des Gastes, der sich im Übrigen möglicherweise an die Bahn wenden kann, wenn diese sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann.
Die Anreise ist auch nicht Vertragsbestandteil des Mietvertrages, so dass auch spezialgesetzliche Regeln des Reiserechts nicht eingreifen können.
Ihr Vertragspartner hat demnach die Stornierungspauschale an Sie zu entrichten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen zweiten Weihnachtstag.