Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gesetzliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach § 2 Absatz 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Da Sie Donnerstags immer 9 Stunden arbeiten und diese Arbeitszeit wegen des Feiertages entfallen ist, muss Ihr Arbeitgeber auch 9 Stunden bezahlen. "Nacharbeiten" müssen Sie deshalb keine Stunden.
An einem Montag entfallen dementsprechend bei Ihnen 6 Stunden Arbeitszeit, mehr wird dann auch nicht bezahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sönke Doll
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