Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein pauschaler Festpreis vereinbart wurde, sind die vertraglich vereinbarten Leistungen auch zu diesem Preis zu erbringen. Hat der Bauunternehmer trotz Vorliegens aller relevanten Unterlagen aufgrund eigenen Verschuldens etwas übersehen und sich daher bei der Berechnung verkalkuliert, fällt dies in seinen Risikobereich und er kann die Mehrkosten nicht auf Sie abwälzen. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, NACH Vertragsschluss schwerwiegend verändert, kann gemäß § 313 BGB eine Anpassung des Vertrags verlangt werden
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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