Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Möglicherweise können Sie eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Grundsätzlich stellen zwar unvermeidbare, ein vertretbares Maß nicht übersteigende Geräusche aus einer Nachbarswohnung eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit einer Wohnung dar, wegen der eine Mietminderung nicht in Betracht kommt. Eine normale Lärmbelästigung durch normales Wohnverhalten in einer Nachbarwohnung ist hinzunehmen.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich jedoch davon aus, dass zwar Ihre Nachbarin an sich keinen über das normale Maß hinausgehenden Lärm verursacht, aufgrund mangelnder Isolierung o.ä. die verursachte Lärmentwicklung erheblich und keine ist, die Sie hinnehmen müssten.
Grundsätzlich können Sie bei schlechter Isolierung der Wohnung gegen Lärm daher die Miete mindern. Nach der Rechtsprechung ist insoweit eine Minderung in Höhe von 5 bis 20 % der Brutto-Warmmiete angemessen, wobei dies nur ein erster Orientierungspunkt sein kann. Für eine genaue Bemessung wären Ihre konkreten Wohnumstände eingehender zu untersuchen.
Sie können daher den Vermieter von diesem Problem in Kenntnis setzen, ihn zur Beseitigung auffordern sowie die Miete entsprechend mindern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 24.07.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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