Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Zunächst würde es bei Ihren Großeltern um die Aufenthaltserlaubnis gehen. Wie Sie schon richtig angemerkt haben, gibt es hier grundsätzlich eine Regelung für besondere Härtefälle, die in § 36 Abs. 2 AufenthG normiert ist:
„(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist."
Pflegebedürftigkeit Ihre Großeltern könnte ein in der Regelung beschriebener Härtefall sein, allerdings nur wenn in Rußland keine Familienangehörigen vorhanden sind, die eine Pflege übernehmen könnten.
Eine weitere Voraussetzung ist allerdings regelmäßig, daß der Lebensunterhalt Ihrer Großeltern gesichert wäre. Dies setzt voraus, daß neben ausreichenden finanziellen Mittel auch eine Krankenversicherung besteht.
Bezüglich einer Krankenversicherung bestimmt § 2 Abs. 3 AufenthG wie folgt:
„(3) Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann."
Mit anderen Worten: Es ist für das Recht auf einen Familiennachzug bzw. ein Aufenthaltsrecht normalerweise gerade Voraussetzung, daß eine Krankenversicherung ohne öffentliche Unterstützung besteht.
Daher kann eine öffentliche Unterstützung zur Krankenversicherung in diesem Fall nicht beansprucht werden und ein Familiennachzug ist ohne Krankenversicherung in der Regel nicht möglich.
Es bleibt hinzuzufügen, daß es sich hier um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörden handelt, die auch anders ausfallen kann, aber dies sind die normalen Entscheidungskriterien.
Ich bedauere Ihnen keine anderes Ergebnis mitteilen zu können, hoffe aber Ihnen einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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