Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die rechtlichen Folgen sind einfach: Das ist Betrug und somit strafbar. Sie waren in Spanien privat versichert. Machen Sie falsche Angaben, um ein Ziel damit zu erreichen, dann machen Sie sich strafbar und daher sollten Sie es unbedingt lassen!
Also versichern Sie sich hier privat, was ja auch positiv sein kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller
01.05.2019 | 10:39
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber meines Erachtens ist meine Frage nicht ausreichend beantwortet worden und Ich bitte um weitere Erläuterung:
Gegen welche Gesetze würden verstoßen werden? Wie hoch wäre das Strafmaß?
Oder würde einfach nur gegen die AGB der Versicherung verstoßen werden?
Ich bitte um Angabe von genauen Paragraphen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
01.05.2019 | 12:08
Es gilt §263 StGB
:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Durch die Vorspiegelung, es bestünde keine private Versicherung, wird der Vermögensvorteil dadurch verschafft, dass sich hohe private Krankenkassenbeiträge erspart und die gesetzliche Krankenkasse (und damit sekundär uns alle bei ggf. steigenden Gebühren) geschädigt wird, da diese Leistungen erbringen muss, die sonst die private KK erbracht hätte.