Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das Problem dürfte hier sein, dass auch die Polizei keinen Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt hat. Vor dem Hintergrund, dass objektiv unklar ist, ob der Gegner Ihr Fahrzeug angestoßen hat, dürfte es schwierig werden, dem Zeugen überhaupt eine Falschaussage nachzuweisen.
Zudem müsste dem Zeugen nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich eine Falschaussage getätigt hat. Auch dies halte ich hier für äußerst problematisch. Nach meiner Einschätzung dürfte ein Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen sehr schnell wieder eingestellt werden. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung halte ich es für sehr unrealistisch, dass es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage komnmen wird. Ich rate Ihnen davon ab, hier Strafanzeige zu erstatten. Dies könnte umgekehrt Ärger mit sich bringen, da Sie den Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung erwecken könnten.
Akteneinsicht können Sie tatsächlich nur über einen Anwalt erhalten. In Anbetracht des geringen Gegenstandswertes dürften die Kosten bei ca. € 45,- liegen. Sollten Sie Akteneinsicht über meine Kanzlei wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.
Fazit: Die Sache mit der Anzeige wegen Falschaussage sollten Sie vergessen. Akteneinsicht können Sie über einen Anwalt beantragen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Ich wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt