Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die falsche Hausnummer schadet nicht. Es handelt sich einen Fall der irrtümlichen Falschbezeichnung („falsa demonstratio non nocet").
Sowohl die geleisteten ALG-Beiträge als auch die Miete als auch das erhaltene ALG 2 werden weiterhin Ihnen zugerechnet.
Sie sollten die richtige Hausnummer dem Jobcenter und dem Vermieter mitteilen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
25. Juli 2021
|
20:09
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80
37083 Göttingen
Tel: 0551/43600
Tel: 0170/4669331
Web: http://www.ra-vasel.de
E-Mail: