Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich sehe zunächst keine Strafbarkeit Ihres Bruders, aber auch keine eigene Ihrer Person. Sie haben keine Straftat bei einer amtlichen Stelle vorgetäuscht und auch keine falsche Verdächtigung abgegeben. Ihr Bruder hat aber im laufenden Verfahren falsche Tatsachen angegeben, wenn er eingeräumt hat, die SMS geschrieben zu haben. Darin kann ein versuchter Prozessbetrug liegen, allerdings geht es Ihrem Bruder ja nicht um das Gewinnen des Prozesses, sondern um das Gegenteil nur um Sie zu schützen. Aufgrund des Verhaltens Ihres Bruders ist ja der Ex-Freundin PKH bewilligt worden. Im jetzt laufenden regulären Klageverfahren sollte dringend die Wahrheit auf den Tisch. Ihr Bruder kann zwar zu seinen eigenen Lasten falsch vortragen, allerdings ist nicht auszuschließen, dass Sie als Zeuge aussagen müssen. Wenn Sie dann weiter falsch aussagen, würden Sie sich strafbar machen. Das Zivilverfahren steht unter der Herrschaft der Parteien. Es nützt wenig, wenn Sie das Gericht anschreiben, weil es nicht von Amts wegen ermitteln muss. Sie müssen Ihren Bruder jetzt dazu bewegen, die Wahrheit vorzutragen und Sie als Zeuge dafür zu benennen.
Ob das Gericht Ihnen glaubt ist dann etwas anderes. Die Klage gegen Ihren Bruder müsste dann angewiesen werden. Sie selbst hätten sich aber natürlich auch Schmerzensgeldpflichtig gemacht.
Ihr Bruder muss im Verfahren beweisen, dass die SMS nicht von ihm stammt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt