Guten Tag,
die Stillegung des Autos, also die Abmeldung des Fahrzeuges, können Sie bei dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt vornehmen. Eine Ablichtung der AU und HU-Bescheinigung benötigen Sie hierfür nicht. Jedoch müssen Sie Fahrzeugschein und auch den Fahrzeugbrief sowie die Kennzeichen des Fahrzeuges vorlegen. Sofern der Fahrzeugschein nicht mehr vorliegt, müssen Sie eine Versicherung an Eides statt bei der Straßenverkehrsbehörde abgeben, dass der KfZ-Schein verloren gegangen ist und Ihnen nicht bekannt ist, wo er geblieben ist. Dies ergibt sich aus § 5 des StVG
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Dieser lautet:
§ 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
Besteht eine Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage eines Führerscheins, Fahrzeugscheins, Anhängerverzeichnisses, Fahrzeugbriefs, Nachweises über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens oder über die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, eines ausländischen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder eines internationalen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder amtlicher Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und behauptet der Verpflichtete, der Ablieferungs- oder Vorlagepflicht deshalb nicht nachkommen zu können, weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben. Dies gilt auch, wenn jemand für einen verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Schein, Brief oder Nachweis oder ein verloren gegangenes oder sonst abhanden gekommenes Anhängerverzeichnis oder Kennzeichen eine neue Ausfertigung oder ein neues Kennzeichen beantragt.
Das Fahrzeug wird dann abgemeldet, die Kennzeichen werden entstempelt. Für die Abgabe der Versicherung an Eides statt müssen Sie üblicherweise nichts bezahlen, es kann allerdings sein, dass Sie je nach Wohnort hierfür eine kleine Verwaltungsgebühr zahlen müssen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich
Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Diese Antwort ist vom 01.11.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für Ihre Antwort, aber verstehe ich das richtig? Muss ich mir gar nicht erst einen neuen Fahrzeugschein für die Abmeldung ausstellen lassen, sondern kann stattdessen bei der Abmeldung die eidesstattliche Versicherung vorlegen? Und gibt es eine genaue Form die sie haben muss? Vielen Dank.
Guten Abend,
einen neuen Fahrzeugschein müssen Sie sich nicht extra ausstellen. Dies wäre auch ein unnötiger Verwaltungsaufwand, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Die genaue Form der eidesstattlichen Versicherung wird Ihnen das Straßenverkehrsamt gerne mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß