Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Zunächst gehe ich nach Ihrer Schilderung davon aus, dass den Taxifahrer die alleinige oder jedenfalls die überwiegende Schuld treffen wird. Jedenfalls wenn ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, haben Sie die grüne Ampel letztlich ordnungsgemäß überquert und waren bevorrechtigt, sind eben „nur" aus der falschen Richtung kommend auf die Fahrbahn gefahren. Letztlich ist diese Beurteilung aber immer Frage des Einzelfalls und hängt von den genauen Umständen vor Ort ab. Nicht unwichtig wird im Ergebnis natürlich auch die Unfallschilderung des Taxifahrers sein. Zeugen gab es ja offenbar nicht.
Sie können natürlich selbst mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen. Empfehlen würde ich Ihnen allerdings, die Sache durch einen Anwalt bearbeiten zu lassen. Ansonsten laufen Sie zum einen Gefahr, dass Sie relevante Schadenspositionen wie z.B. den gerne übersehenen Haushaltsführungsschaden nicht mit geltend machen und am Ende nicht den Schadensersatz bzw. das Schmerzensgeld erhalten, was Ihnen tatsächlich zusteht. Zum anderen sollte hier, gerade weil der Vorfall nicht polizeilich aufgenommen wurde, auch im Vorfeld das taktische Vorgehen überlegt werden. So könnte z.B. der Anruf eines Dritten, der dann als Zeuge fungieren kann, bei dem Taxifahrer hilfreich sein, in dem dieser noch einmal auf den Unfall angesprochen wird und sich dann ggf. spontan und ehrlich äußert. Denn bei einem Warten auf die schriftliche Schadensschilderung besteht die Gefahr, dass hier der Sachverhalt so „zurechtgebogen" wird, dass die Versicherung eine Regulierung verweigert. Jedenfalls wenn Sie keine Erfahrung in der Regulierung von Unfällen mit Personenschäden haben, wovon ich aufgrund Ihrer Frage ausgehe, würde ich daher zur Beauftragung eines Rechtsanwalt raten. Als Beauftragender des Rechtsanwalts schulden Sie diesem auch die Gebühren, allerdings muss die Gegenseite diese regelmäßig übernehmen, sofern sich nicht entgegen meinen Erwartungen herausstellen sollte, dass Sie die Schuld an dem Unfall trifft. Das Kostenrisiko sollte sich hier dementsprechend in Grenzen halten.
Gerne können Sie sich auch mit der Regulierung an meine Kanzlei wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt