Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Der Rechtsanwalt ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 BORA
verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten. Sollte ein Verstoß gegen diese Berufspflicht vorliegen, können Sie ihn darauf hinweisen, eine rasche Bearbeitung verlangen und sich ansonsten bei der für ih zuständigen Rechtsanwaltskammer beschweren.
Zudem können Sie erwägen, den Rechtsanwalt zu wechseln und diesen mit der Führung des Klageverfahrens zu betrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 19.10.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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