Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wäre eine Anzeige erstattet worden, so hätten Sie voraussichtlich bereits eine schriftliche Anhörung oder einen persönlichen Besuch von Polizeibeamten erhalten.
Sofern Sie also überprüft haben, dass kein Schaden am anderen Fahrzeug entstanden ist, so sollten Sie es dabei belassen.
Letztlich ist es aber natürlich Ihre eigene Entscheidung. Wenn sie den Vorfall melden möchten, so sollten Sie aber zumindest auch das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notiert haben. Sie sollten dann auch angeben, dass Sie eine Zeitlang versucht haben, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen und auch gewartet haben, um mit diesem die Sache zu besprechen. Das entlastet Sie zwar nicht vollständig vom Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wirft aber dennoch ein anderes Licht auf die Angelegenheit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen