Guten Abend,
Ihre Antwort läßt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Wenn der Beschuldigte tatsächlich nicht bemerkt hat, daß er einen Unfall verursacht hat, handelt er auch nicht vorsätzlich. Er kann dann auch nicht wegen Verkehrsunfallflucht bestraft werden. Wenn er nur vorgibt, nichts gehört zu haben und ihm diese Einlassung widerlegt werden kann, verschlechtert sich seine Situation. Zu einer Einstellung des Verfahrens kann es dann kaum noch kommen.
Es hängt aber, deshalb kann dies hier nur eine vorläufige Würdigung sein, wesentlich vom Einzelfall (Umstände, Schadensverursachung. Vorstrafen) ab.
Das Strafgesetzgebung sieht im Fall einer Verurteilung eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Regelfall nur vor, wenn eine Person Schaden genommen hat, oder ein bedeutender Sachschaden entstanden ist. Wenn allerdings bereits eine Fahrerlaubnis auf Probezeit besteht und die Probezeit bereits verlängert worden ist, dann wird die Verwaltungsbehörde im Falle einer Verurteilung den Entzug der Fahrerlaubnis prüfen. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann innerhalb von zwei Jahren die Neuerteilung wieder ohne weiteres beantragt werden,nach Ablauf dieser Frist muß die gesamte Prüfung neu abgelegt werden.
Sie sollten, um sicher zu gehen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen, um dann eine vernünftige Verteidigungsstrategie festzulegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
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