Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Diplomaten und deren Familienangehörige werden nach §§ 18 ff. GVG
nicht von der deutschen Gerichtsbarkeit erfasst und können sich auf die sogenannte Immunität berufen.
Allerdings können sich nur akkreditierte Diplomaten auf diese Immunität berufen. Allein der Besitz eines Diplomatenpasses reicht nicht aus.
Mangels anderer Angaben von Ihnen gehe ich davon aus, dass Ihr Mann zwar Inhaber eines Diplomatenpasses ist, aber nicht als Diplomat akkreditiert ist. In diesem Fall kann sich Ihr Sohn nicht auf die Immunität berufen und unterliegt daher der "normalen" deutschen Strafverfolgung. Das bedeutet wiederum, dass sich die drohende Strafe und der drohende Führerscheinentzug nicht mit dem Berufen auf den Diplomatenpass des Vaters verhindern lassen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 27.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.05.2014 | 16:29
Sehr geehrte Frau Jacobi,
Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Woran kann ich jedoch erkennen, ob mein Mann akkreditiert ist oder nicht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.05.2014 | 17:03
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Akkreditierung ist - vereinfacht ausgedrückt - die offizielle Beglaubigung als Diplomat. Dazu gibt es gibt einen offiziellen feierlichen Akt, in dem der Bundespräsident das Beglaubigungsschreiben persönlich überreicht wird. Ihr Mann müsste also das Beglaubigungsschreiben als Nachweis der Akkreditierung vorlegen, damit die Immunität für Ihren Sohn greifen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin