Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für ein Hochschulstudium kann man sich durchaus bis zu zehn Jahre Zeit lassen, aber wenn jetzt noch eine Ausbildung angefangen wird, die in der Regel drei Jahre dauert, kann es da von der Frist etwas knapp werden, wobei aber dieses nur die Regel darstellen, ausnahmsweise also auch von den zehn Jahren abgewichen werden kann.
Das müssten Sie also in der Tat der Behörde melden und mit ihr besprechen.
Alternativ wäre der von Ihnen angesprochene feste Arbeitsvertrag durchaus möglich, was als Aufenthaltszweckwechsel ebenfalls mit der Ausländerbehörde zu bereden wäre.
Andere Gründe wären solche, die familiär sind, wie insbesondere eine Heirat.
Letztlich muss jedenfalls Ihr Lebensunterhalt gesichert sein.
Man müsste gesondert im Einzelfall prüfen, ob eine Ausreise und Wiedereinreise Ihnen zuzumuten ist, weil es um einen Zweckwechsel hinsichtlich des Aufenthalts geht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für Ihre Antwort,
also wenn ich Sie richtig verstanden habe klingt ein zeweckweseln in vergleich zu den anderen Alternativen nicht viel Erfolgsversprechend ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Ja, man müsste jedenfalls aller Einzelfallumstände genau prüfen, was den Aufenthaltszweckwechsel anbelangt - ich sehe da durchaus Chancen, aber zum Beispiel die Heirat mit einem deutschen Staatsbürger oder einem langjährig in Deutschland lebenden Ausländer wäre da durchaus einfacher, das stimmt.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt