Lieber Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich als Start-Up Berater nur zu gut kenne:
1. Ja, Sie können zwei verschiedene Geschäftsmodelle unter der gleichen Gesellschaft anbieten. Das ist möglich. Sie müssen aber u.a. darauf achten, dass Sie bei 'Gründung der UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH als Unternehmensgegenstand/Gesellschaftszweck (§ 1 GmbHG
bzw. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) etwas angeben, was beide Tätigkeiten erfasst. Genau genommen muss immer der Unternehmensgegenstand angegeben werden (das ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich; der Gesellschaftszweck stimmt i.d.R. mit dem überein, kann aber auch mal abweichen).
2. Ja, Sie können zwei verschiedene Domains anmelden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auf beiden Webseiten die GmbH bzw. UG als Verantwortlichen Anbieter der Webseite i.S.d. § 5 TMG
angeben, also m.a.W. in beiden Fällen die GmbH mit allen notwendigen Pflichtangaben (Adresse, E-Mail, Telefon, Aufsichtsbehörde - wenn es diese gibt - vertretungsberechtigte GF, HR-Nummer, Registergericht) angeben. Das die Webseite nicht den Namen trägt, ist unerheblich. Die Domains können Sie über die GmbH erwerben oder privat und dann der GmbH bzw. UG zur Verfügung stellen.
3. Sie brauchen ein Geschäftskonto für die GmbH, dass auf die Gesellschaft als Kontoinhaber eröffnet werden muss und auf dieses das Stammkapital eingezahlt werden muss. Sie können unter der GmbH beide Geschäfte, soweit die anderen Prämissen zutreffen, betreiben.
4. Beim Verkauf des Buches müssen Sie allgemein einige Themen wie Zitatrechte, Zulässigkeit der Abbildung von Bildern und Marken, Preisbindung beim Buchverkauf etc. berücksichtigen. Das hat aber nicht spezifisch mit dem parallelen Business zu tun, sondern gilt auch allgemein.
Es freut mich, wenn ich Ihnen einen ersten Überblick verschaffen konnte.