Sehr geehrte Fragestellerin,
Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ganz oder anteilig von einem Elternteil allein oder gemeinsam genommen werden.
Ihr Ehemann kann also noch bis 18.5.2008 Elternzeit in Anspruch nehmen. Hiernach kann er gegebenfalls Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz in Anspruch nehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 TzBfG
vorliegen.
Wenn Sie selbst ihre Elternzeit verkürzen möchten, geht dies allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Johlige, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 29.07.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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