Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Herstellung aber auch die Nutzung falscher Impfzertifikate oder Immunitätsnachweise sind strafbar.
Legen z.B. Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber gezielt Fälschungen vor, um einem Impfzwang zu umgehen, kann eine fristlose Kündigung folgen. Bei anderen zivilrechtlichen Sachen, z.B. der Besuch einer Veranstaltung droht zumindest ein Platzverweis ohne Erstattung des Eintrittspreises.
Strafrechtlich drohen den Tätern aber auch Beteiligt Len Verfahren wegen
Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen (§ 277 StGB)
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB)
und zwar in allen Beteiligungsformen wie Anstiftung, Beihilfe oder sogar Mittäterschaft.
Die Fälschung von Impfausweisen oder Impfzertifikaten gerade in Bezug auf die Corona-Impfung wird schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt.
Soweit gegen Sie eine Vorladung der Polizei oder sogar ein Strafbefehl bzw. eine Anklage vorliegt, sollten Sie VORSICHT walten lassen und keine voreiligen Äußerungen tätigen, bevor Sie die Strafakte eingesehen haben.
Beim bloßen Erwerb wird Ihnen die Staatsanwaltschaft Kenntnis der Unrichtigkeit einfach unterstellen, das machen die immer so, wenn sie keine Beweise haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
23. September 2022
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16:17
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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