Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie den Kaufvertrag über das Grundstück noch nicht geschlossen haben und zunächst wissen möchten, welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.
So wie Sie den Sachverhalt schildern, erwerben Sie ein teilerschlossenes Grundstück. Bei der Kaufpreishöhe für Ihr Grundstück wären die Kosten für die fehlende Erschließung zu berücksichtigen, da diese nicht unerheblich sind. Ich empfehle Ihnen, eine Kostenschätzung der Erschließungsmaßnahmen vor Abschluss des Kaufvertrages einzuholen.
Zu den Kosten im Einzelnen:
1. Abwasser
Der Verkäufer würde die Erschließung der Abwasserleitungen bis zu Ihrer Grundstücksgrenze übernehmen. Von Ihrer Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss tragen Sie jedoch die Kosten selbst, in der Regel übernimmt das Ihre Hausbaufirma als Tiefbauleistung.
2. Strom, Gas- und Wasserversorgung
Es ist vorgesehen, dass die Erwerber der Grundstücke den Anschluss von Strom, Gas und Wasser selbst übernehmen. Das bedeutet, Sie tragen die Kosten des Verlegens der Leitungen von der öffentlichen Straße bis zu Ihrer Grundstücksgrenze selbst. Hier müssten Sie gemeinsam mit den anderen Grundstückseigentümern eine Baufirma beauftragen, welche Ihnen die Leitungen unter der Privatstraße bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Diese Kosten tragen Sie als "Bauherrengemeinschaft" gemeinsam und im Innenverhältnis jeder anteilig (1/8). Dazu sollten Sie mit den anderen Eigentümern eine Vereinbarung treffen.
Üblicherweise ist es jedoch so, dass der Verkäufer auch das Verlegen sämtlicher Leitungen im Zusammenhang mit dem Bau der Straße übernimmt. Die Kosten rechnet er anschließend den Eigentümern gegenüber ab. Dazu müsste jedoch eine konkrete Regelung im Kaufvertrag getroffen werden.
Von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem Hausanschluss tragen Sie die Leitungskosten für Strom, Gas und Wasser selbst, das würde wieder Ihre Hausbaufirma übernehmen.
Bitte beachten Sie auch, dass zu den reinen Baukosten für das Verlegen der Leitungen zusätzlich Anschlussgebühren der Gemeinde, des Zweckverbandes oder des öffentlichen Versorgungsträgers für den Anschluss hinzukommen. Diese Gebühren sind nicht unerheblich. Ggf. sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde danach erkundigen.
Weiterhin ist es wichtig, dass Sie im Kaufvertrag genau regeln, wie und bis zu welchem Termin der Bau der Privatstraße zu erfolgen hat. Dazu zählen u.a. Regelungen über den genauen Verlauf der Straße mit Grundstücksanbindungen, Straßenbeleuchtung, Straßenbelag etc.
Gern prüfe ich bei Bedarf den Entwurf Ihres Grundstückskaufvertrages, bitte benutzen Sie dazu die Direktanfrage.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Herrmann
Rechtsanwältin
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Ramona Herrmann, Rechtsanwältin