Erstellung der Steuererklärung einer GbR - wie geht´s richtig?
| 30.08.2013 21:00
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung:
Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR und zur Feststellungserklärung
Hallo,
und vielen Dank schon mal für die Antwort im Voraus.
Ich bin Einzelunternehmer und den Gewinn trage ich logischerweise, in die Zeile 4, in der Anlage G ein.
Nun ist es so, dass ich auch noch kurz vor Ende des letzen Jahres eine GbR mit einem Partner gegründet habe und laut gesonderter Feststellung ergab sich ein Verlust, für meine Seite, von knapp 1000€.
1. Wird dieser Verlust jetzt in die Zeile 7 der Anlage G eingetragen (lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer)) mit einem Minuszeichen -1000?
2. Sind die Einnahmen bzw. Ausgaben in der Anlage EÜR in Zeile 11, brutto oder netto einzutragen?
3. In der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen und Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage 2012" muss man in den Zeilen 12 und 13 zwischen folgenden Optionen auswählen:
Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft handelt es sich um
-eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell i.S.d. §§2b /15b EStG
-eine Gesellschaft i.S.d. §15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG
Welche der beiden Optionen ist in einem Fall einer ganz normalen GbR anzukreuzen?
Vielen Dank nochmals für die Antwort im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Eugen Bellon
Bewertung des Fragestellers
14.10.2013 | 20:05
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?