Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
1.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, innerhalb welcher Zeit der Arbeitgeber die Reisekosten zu erstatten hat. Natürlich muß die Erstattung in einem vernünftigen Verhältnis in zeitlicher Hinsicht zu der Dienstreise stehen. So ist es den Beamten sicherlich nicht zumutbar, wenn die Reisekosten erst beispielsweise nach Ablauf eines Jahres erstattet werden.
Im Hinblick darauf, daß die Reisekosten im Oktober 2011 angefallen sind, halte ich die Bearbeitungszeit von ca. 7 Monaten für zu lange bemessen, zumal hier wohl kaum nennenswerte Schwierigkeiten vorliegen dürften.
Der Hinweis, die Sache könne wegen der Fülle der Anträge nicht schneller bearbeitet werden, ist wenig aufschlußreich.
Die Erfahrung zeigt allerdings, daß der Staat zu den schlechtesten Zahlern gehört und sich dann, wenn man Zahlungsansprüche hat, unangemessen viel Zeit läßt. Würde eine Privatperson so handeln, würde sie sich dem Verdacht der Veruntreuung von Geldern aussetzen.
Aufgrund dieses Vorfalls wird es sich empfehlen, künftig einen Vorschuß anzufordern.
2.
Der einfachere rechtliche Weg, als die Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann die Mahnung sein. So können Sie beispielsweise der zuständigen Stelle zur Zahlung eine Frist setzen, die dem Datum nach zu bestimmen ist (z. B. zum 15.06.2012). Gleichzeitig können Sie androhen, daß im Fall der nicht fristgerechten Zahlung gerichtliche Schritte im Hinblick auf die unangemessen lange Bearbeitungszeit unausweichlich seien. In diesem Fall hätte die Gegenseite auch die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt