Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Ich bin Krankenschwester, bekommt mein Arbeitgeber Kenntnis?"
Nein, das ist nach Ihrer Schilderung nicht anzunehmen.
Frage 2:
"Wird das ins Führungszeugnis eingetragen?"
Nein - es sei denn Sie werden zu einer Geldstrafe von mehgr als 90 Tagessätzen verurteilt oder haben eine noch nicht gelöschte Strafe im Führungszeugnis stehen.
Frage 3:
"Welche Strafe erwartet mich?"
Eine Geldstrafe im Bereich von 30 - 50 Tagessätzen.
Frage 4:
" Welche Nachteile habe ich wenn ich Erkennungsdienstlich aufgenommen werde?"
Dass Ihnen ggf.andere begangene Straftaten zugeordnet werden können.
Frage 5:
"Gelde ich als vorbestraft?"
Nein - es sei denn Sie werden zu einer Geldstrafe von mehgr als 90 Tagessätzen verurteilt oder haben eine noch nicht gelöschte Strafe im Führungszeugnis stehen.
Frage 6:
"Wird mein Mann informiert?"
Nein - es sei denn er liest Ihre Post mit.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-