Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund ihrer Selbstständigkeit sind Sie verpflichtet eine sog. EKS abzugeben. Dort tragen Sie ihre Betriebseinnahmen und Ausgaben ein, damit der Gewinn ermittelt werden kann. In der Regel wird dann aufgrund ihrer Angaben aus der EKS ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen sie ihre Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum endgültig angeben. Der Verkauf ihrer Ausrüstung würden Sie dann als Einnahmen angaben und der Kauf neuer Ausrüstung als Ausgaben. Wichtig ist, dass sowohl Verkauf, als auch Kauf in einem Bewilligungszeitraum getätigt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Am Hohen Esch 1a
28857 Syke
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Herzlichen Dank Herr El-Zaatari!
muss dann alle Einkäufe auf ESK mit Rechnung sein? Oder kann man auch bei eBay von einem Privatverkäufer (ohne Rechnung) kaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Sie können auch privat bei EBay erworben werden. Wichtig ist, dass Sie den Kauf nachweisen können (Auszug der EBay-Käuferliste, Screenshot o.ä.).
Ich hoffe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und freue mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt