Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an der online-Rechtsberatung in dieser Form.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Rechtsanfrage wie folgt:
1. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich an Ihr Kreditinstitut wenden, die werden Ihnen genau sagen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ich denke aber, dass Ihre Bank weniger an einer Verpfändung Ihres Erbanteils interessiert ist, sondern eher eine Eintragung einer Grundsicherheit z.B. Grundschuld oder Hypothek auf dem Grundstück haben möchte.
2. Grundsätzlich können Sie über Ihren Erbteil als Ganzes verfügen, d.h. ihn veräußern oder verpfänden. Dazu benötigen Sie auch nicht die Zustimmung Ihrer Schwester.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau (Bankhaus Metzler)
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