Sehr geehrter Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Es liegt keine Testament oder eine andere letztwillige Verfügung vor.
1.
"Wenn wir ausschlagen, folgen unsere Kinder und die noch lebenden Eltern meiner Mutter. Richtig?"
Ja.
Wenn Sie und Ihre Schwester ausschlagen, erben Ihre Kinder (§ 1924 Abs. 1, Abs. 2
, § 1953 Abs. 1 und 2 S. 1 BGB
; Erben erster Ordnung).
Schlagen auch diese aus, erben die Erben zweiter Ordnung, d.h. die Eltern Ihrer Mutter (§ 1925 Abs. 1, Abs. 2 BGB
), schlagen diese aus die Kinder Ihrer Großeltern.
2.
Es lebt noch eine Schwester meiner Mutter. Wenn wir alle ausschlagen - an wen geht dann der Erbteil? An den Staat oder an unseren Stiefvater?
Die Schwester Ihrer Mutter ist Erbin zweiter Ordnung und erbt, wenn deren Eltern ausschlagen.
Wenn alle - also auch die Abkömmlinge der Großeltern Ihrer Mutter - bis auf den Stiefvater ausschlagen, geht das Erbe an den Stiefvater, d.h. den Ehemann der verstorbenen Mutter.
Der Ehemann erbt alles.
§ 1931 Abs. 2
in Verbindung mit § 1953 Abs. 1 und 2 S. 1 BGB
:
"Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 24.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
24.02.2017 | 22:23
Vielen Dank, das war sehr aufschlussreich.
Wenn wir ausschlagen dann aber nur das Erbe unserer Mutter. Wir haben dann nicht gleichzeitig das zu erwartende Erbe unserer Großeltern ausgeschlagen, oder?
Da geht das dann alles von Neuem los?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24.02.2017 | 22:34
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie schlagen lediglich das Erbe Ihrer Mutter aus.
Sie schlagen damit nicht das Erbe Ihrer Großeltern aus. Man kann nur nach dem jeweiligen Erbfall die Ausschlagung erklären.
Mit freundliche Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt