Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Frau vor ihrer Mutter stirbt, erben Sie in Erbengemeinschaft mit Ihrer Schwiegermutter. Durch ein Testament, mit dem Ihre Frau Sie zum Alleinerben einsetzt, lässt sich das verhindern. Allerdings hat Ihre Schwiegermutter einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wenn Ihre Frau nach ihrer Mutter stirbt, erben Sie gemeinsam mit Ihren Schwägerinnen, wenn es kein Testament gibt. Bei einer Enterbung der Schwestern haben diese allerdings keinen Pflichtteilsanspruch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-