sehr geehrte Fragesteller,
Ich beantworte die Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie das schon geringe Abweichungen im Sachverhalt seine anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Der Staat kann im Fall der Pflege für 10 Jahre auf Schenkungen zugreifen. Hieran ändert auch ein Wohnrecht nichts. Durch ein Wohnrecht wird allerdings der Wert der Immobilie erheblich gemindert. Entscheidend ist allerdings ob es ein persönliches Wohnrecht gibt (könnte nur von Ihren Eltern genutzt werden) oder ob Sie ein Verwertungsrechte vereinbaren (dann müsste die Immobilie vermietet werden und der Erlös der Pflege zugeführt werden). Diese Variante hat die charmante Lösung, dass häufig die Verwertung der Immobilie dann als unverhältnismäßig angesehen wird.
An den 10 Jahren ändert sich auch nichts wenn Sie das Haus selbst bewohnen.
Wenn Ihre Tochter das Wohnrecht erhält ist die eine Schenkung auf die wiederum zugegriffen werden kann.
Ehevertrag werden Sie in dieser Form nicht benötigen. Eine Schenkung der Eltern an Sie wird in das Anfangsvermögen gerechnet und fällt daher nicht in den Zugewinn. Wenn Sie allerdings Investitionen tätigen sollten Sie sich absichern, da die Wertsteigerung anteilig heraus verlangt werden kann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Sollten Nachfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 20.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Vielen Dank für die Antwort.
Zusatzinfo: Meine Eltern leben nicht in dem Haus. Würde das bedeuten, dass wenn das Wohnrecht auf mich übertragen würde innerhalb der nächsten zehn Jahre darauf zurückgefriffen werden kann?
Im Falle einer Schenkung an mich mit einem Verwertungsrecht für meine Eltern würde ich weiter in dem Haus leben und Miete zahlen, falls wegen einer Pflege der Eltern auf das Haus zurückgefriffen werden müsste. Ist das korrekt?
Was wäre sinnvoller, Wohnrecht für mich oder Schenkung durch meinen Vater mit Niesbrauchracht so dass er Miete bekommt. Könnte man die Miete fest fixieren, so dass sie durch dritte nicht angehoben werden kann.
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die Nachfrage.
Es freut mich, dass mein Rat besser ist als der diverser Hobbyjuristen. Falls Sie Ihre Bewertung nach erfolgter Beantwortung Ihrer Nachfrage anpassen wollen, steht Ihnen dies frei.
"Meine Eltern leben nicht in dem Haus. Würde das bedeuten, dass wenn das Wohnrecht auf mich übertragen würde innerhalb der nächsten zehn Jahre darauf zurückgefriffen werden kann?"
Auf den in das Wohnrecht inkorporierten (innen wohnenden) Wert kann zugegriffen werden. Das kann in Form einer angemessenen Miete passieren.
"Im Falle einer Schenkung an mich mit einem Verwertungsrecht für meine Eltern würde ich weiter in dem Haus leben und Miete zahlen, falls wegen einer Pflege der Eltern auf das Haus zurückgefriffen werden müsste. Ist das korrekt?"
Ist die Miete zu gering müsste die Miete angepasst werden an die ortsübliche Vergleichsmiete. Ist eine Verwertung des Hauses sinnvoller als die monatliche Miete kann auch eine Verwertung erfolgen (zunächst würde die Schenkung angerechnet werden).
"Was wäre sinnvoller, Wohnrecht für mich oder Schenkung durch meinen Vater mit Niesbrauchracht so dass er Miete bekommt. Könnte man die Miete fest fixieren, so dass sie durch dritte nicht angehoben werden kann."
Wirtschaftlich bleiben sich beide Möglichkeiten gleich. Die Behörde wird auf den angemessenen Teil (was zu erzielen wäre, würde es an einen Dritten vermietet/verkauft) zugreifen.
Es kann auch verlangt werden die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt