Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die deutschen Regelungen zum Erbrecht kommen grundsätzlich immer zur Anwendung, soweit der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Anwendung nationalen Rechtes richtet sich hier also ausschließlich nach der Nationalität des Erblassers.
Es spielt daher keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie, als potentielle Erbin, besitzen.
Der Erwerb von Grundstücken bzw. einer Eigentumswohnung ist ebenfalls nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig. Dies kann allenfalls steuerlich Auswirkungen haben.
Falls Sie die niederländische Staatsangehörigkeit annehmen, würden Sie allenfalls Rechte auf soziale staatliche Unterstützung in Deutschland verlieren.
Andere Nachteile sind rechtlich nicht zu sehen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de